Gartenhaus Baugenehmigung

Gartenhaus-Baugenehmigung – jedes Land hat seine eigenen Regelungen

Nur wenige Investitionen werten den Garten so deutlich auf wie ein eigenes Gartenhaus oder eine Grillkota. Es dient als Stauraum für Gartengeräte, als Gästezimmer oder als Zierde auf dem Rasen. Damit Du Dein neues Gartenhaus nicht gleich wieder abbauen musst, sollte jedoch unbedingt eine Baugenehmigung vorliegen, wenn die Errichtung nicht genehmigungsfrei ist.

Vor dem Kauf des Gartenhauses gilt es daher, Vorschriften zu lesen. Jedes Bundesland in Deutschland verfügt über eigene Regelungen, wenn es darum geht, ein Gartenhaus für die private Nutzung zu errichten. Hinzu kommen etliche kommunale Sonderregelungen, die Du ebenfalls beachten musst. Diese findest Du im Bebauungsplan. Im Ratgeber erfährst Du, ob Du für Dein Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigst.


Gartenhaus - die Größe ist beim Bauen entscheidend

Das Bauordnungsrecht ist für Gartenhäuser zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, es bestehen aber auch Gemeinsamkeiten. Denn in jedem Land ist eine bestimmte Größe des Hauses festgeschrieben, ab der in jedem Fall eine Baugenehmigung für das Gartenhaus vor dem Bauen erforderlich ist. Entscheidend ist auch, ob Du das Gartenhaus in einem geschlossenen Baugebiet oder im Außenbereich bauen möchtest. Grundsätzlich gilt: Im Außenbereich und damit in der grünen Umgebung der Städte sind die Vorschriften für das Gartenhaus strenger und die Errichtung ist in der Regel nicht genehmigungsfrei.

Bei den Außenbereichen handelt es sich um die Bereiche, für die kein Bebauungsplan vorgesehen ist. Das sind die Größen, ab denen in jedem Fall eine Bau-Genehmigung für Gartenhäuser im Garten erforderlich ist:

Bundesland Bebauungsgebiet Außenbereich
Schleswig-Holstein über 30 m³ Raum über 10 m³ Raum
Mecklenburg-Vorpommern über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Hamburg über 30 m³ Raum nur mit Baugenehmigung
Bremen über 30 m³ Raum über 6 m³ Raum
Niedersachsen über 40 m³ Raum über 20 m³ Raum
Sachsen-Anhalt über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Brandenburg über 75 m³ Raum nur mit Baugenehmigung
Berlin über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Nordrhein-Westfalen über 30 m³ Raum nur für Land- und Forstwirtschaft
Hessen über 30 m³ Raum nur mit Baugenehmigung
Thüringen über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Sachsen über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Saarland über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Rheinland-Pfalz über 50 m³ Raum über 10 m³ Raum
Baden-Württemberg über 40 m³ Raum über 20 m³ Raum
Bayern über 75 m³ Raum nur mit Baugenehmigung

Erfüllt Ihr Wunsch-Gartenhaus die Größenkriterien für Gebäude, gilt es weitere Voraussetzungen zu betrachten. Eine Genehmigungsfreiheit ist zum Beispiel nur dann gegeben, wenn das Gartenhaus einstöckig ist und im Garten nicht als Aufenthaltsraum verwendet werden soll. Möchtest Du Dein Gartenhaus mit einem Heizgebläse, Strom und einer Toilette ausstatten und für Gäste einrichten, ist daher in jedem Fall eine Baugenehmigung für das Gartenhaus erforderlich. Das gilt unabhängig vom Bundesland.

Örtliches Baurecht und Bebauungsplan für Gartenhäuser

Nicht nur das Land, auch die Kommune kann Ihrem Gartenhaus in die Quere kommen. Möchtest Du Dein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn bauen? Dann wird der Bau der Gebäude leider nicht genehmigungsfrei sein. Um eine Baugenehmigungspflicht wirst Du auch nur dann herumkommen, wenn das Gartenhaus eine Höhe von drei Metern nicht überschreitet. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass das Gebäude nicht weiter als neun Meter entlang der Grundstücksgrenze verlaufen darf. Im Bebauungsplan findest Du weitere Regelungsdetails. Häufig wird auch vorgeschrieben, wie groß die insgesamt bebaute Fläche sein darf oder welche Bereiche des Grundstücks überhaupt für eine Bebauung freigegeben sind.

Ist Dein Wohnhaus bereits zu groß und schöpft den zugelassenen Bereich voll aus, könnte daher nach dem Bebauungsplan kein Platz mehr für Dein Gartenhaus sein. In anderen Kommunen wiederum sind gerade solche Gebäude wie das Gartenhaus als sogenannte Nebenanlagen von dieser Regelung nicht betroffen. Es führt also kein Weg daran vorbei, dass Du Dich bereits vor der Anschaffung des Gartenhauses genau darüber informierst, welche Reglungen in Deinem jeweiligen Land und in Deiner Kommune für die Errichtung von Gartenhäusern gelten.

Gartenhaus

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